
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung für nichtig erklärt, wonach Behörden bei nichtehelichen Kindern die Vaterschaft anfechten können. Es bestätigte mit seinem Urteil die Bedenken des Amtsgerichts Hamburg-Altona, das um eine Prüfung der Bestimmung im
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