Berlin - Asylbewerbern darf nach Überzeugung der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwehrt werden, mit der geplanten Bezahlkarte auch Tabak oder Alkohol zu kaufen. Eine derartige Beschränkung wäre nur möglich, wenn sämtliche beabsichtigte und tatsächlich getätigte Ausgaben ...