Berlin - Asylbewerbern darf nach Überzeugung der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwehrt werden, mit der geplanten Bezahlkarte auch Tabak oder Alkohol zu kaufen. Eine derartige Beschränkung wäre nur möglich, wenn sämtliche beabsichtigte und tatsächlich getätigte Ausgaben ...

Kommentare

(4) Pontius · 16. Februar um 13:19
@3 Irreführend ist nur dein Versuch, hier etwas zu konstruieren. Der News nach ist die zitierte Stelle eindeutig einer Person zuzuordnen: dem CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Noch schlimmer ist aber sein hier fehlender Nachsatz: „Wer monatlich für mehr als 200 Euro Taschengeld rauchen und saufen will, der soll dafür arbeiten gehen und das Geld selbst verdienen.“ Während man in Bayern selbst nur 50€ "Taschengeld" geben will.
(3) tchipmunk · 16. Februar um 06:48
@2 Mit dem kleinen Unterschied, das erste sagt Pilsinger von der CSU, das zweite aber Heil von der SPD. Dein Kommentar ist irreführend.
(2) Pontius · 16. Februar um 06:16
"Dass über die Bezahlkarten auch Zigaretten und Alkohol auf Kosten der deutschen Steuerzahler gekauft werden können, ist komplett daneben." Wenn es aber darum geht dies generell zu verbieten, dann wird auf die freiheitliche Grundordnung verwiesen...
(1) roger1d · 16. Februar um 00:07
Wir schaffen uns ab.
 
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