Frankfurt am Main (dts) - Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim stuft das Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein als "bemerkenswert und beachtenswert" ein. Dies berichtet die "Frankfurter Rundschau". Das Urteil erkläre nicht nur, dass der mangelnde Ausgleich der ...

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