Karlsruhe (dpa) - Bis zum Bundesverfassungsgericht ist ein leiblicher Vater gezogen, um auch rechtlich als Vater seines Kindes anerkannt zu werden. «Es ist ein Wunschkind», sagt der 44-Jährige aus Sachsen-Anhalt zur Erklärung über den heute dreijährigen Sohn. Er wolle aktiv an der Entwicklung seines […] mehr

Kommentare

5inuvation26. September 2023
Am Ende leiden immer die Kinder die leider zu oft als "Waffe" gegen den oder die Ex eingesetzt wird. Wer so "Eltern" hat braucht im weiteren Leben keine Feinde mehr *denk*
4Shoppingqueen26. September 2023
Der andere Mann ist aber auch mutig. Wenn die Beziehung mal auseinander geht ist er unterhaltspflichtig. Aber auch krank, was "Mütter" immer wieder ihren Kindern antun...
3FichtenMoped26. September 2023
Ich kenne diese Schei**e nur zu gut. Ich habe das selber 8 Jahre lang durchgemacht.
2Tommm26. September 2023
krankes Fam. Recht!
1eubbw26. September 2023
Zähe Prozedur