
Karlsruhe (dpa) - Deutschland kann in Einzelfällen auch für Ausländer im Ausland zum Schutz von Menschenrechten und Völkerrecht verpflichtet sein. Bei Drohnenangriffen der USA, die technisch über die Air Base Ramstein in der Pfalz gesteuert werden, ist dies aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ...