Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen als verfassungswidrig erklärt. Damit werde gegen gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen, entschied das Gericht in Karlsruhe. Die Polizei hatte die ...

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