Karlsruhe (dpa) - Die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF sind so nicht anwendbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Entscheidungsrechte des Bundestags dürfen nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern ...