Karlsruhe (dts) - Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist in seiner jetzigen Form weitgehend verfassungskonform. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hervor. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.

Kommentare

(1) Troll · 18. Juli 2018
Das einzige, was nicht verfassungskonform sein soll, ist daß Leute doppelt zahlen müssen, wenn sie mehrere Haushalte haben, da sie ja nicht an beiden gleichzeitig Fernsehen (oder so ähnlich wurde das begründet). Aber auch, wenn der Rest laut Verfassungsgericht Verfassungskonform ist, finde ich das Modell einfach total überholt.
 
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