Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine AfD-Klage gegen die 2G-plus-Regel zur Gedenkstunde am Donnerstag im Bundestag abgelehnt. Das teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Der Antrag der AfD und zweier ihrer Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, […] mehr

Kommentare

5LoneSurvivor27. Januar 2022
Da meine ehrliche Freude in @1 gelöscht wurde und es zur Zeit eh so wenig zu Lachen gibt, gerne noch einmal: Hahahahahahahahahahahahahahaha hahahahahaha!
4Mf8760026. Januar 2022
haben die Keinen Rechtsanwalt in der Fraktion der Lesen UND Schreiben kann und die Gesetze Kennt..
3k29329526. Januar 2022
"weil es jedenfalls an einer substantiierten Darlegung fehlt, dass den Antragstellern für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht" - auf Deutsch: Die AfD hat mal wieder nur wirres Zeug geschrieben.
2wimola26. Januar 2022
Ärgerlich, dass die Hanserln der AfD ihre Klagen glattweg durch meine Steuergelder finanziert bekommen :(((.