Karlsruhe (dpa) - Die für diesen Freitag geplante Verabschiedung des reformierten Klimaschutzgesetzes kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordnung dagegen ab, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. Der Erlass einer ...

Kommentare

(1) tchipmunk · 25. April um 19:42
Der Entwurf für die Novellierung des KSG lag doch schon seit Monaten vor. Genug Zeit, um sich eine Meinung und seinen Willen zu bilden. Was nützt denn ein Gesetz, was mit solchen strengen sektorbasierten Vorgaben in der Praxis gar nicht anwendbar ist, ohne überfordernde einschneidende Maßnahmen. Die Reformbedürftigkeit des KSG ist schon lange offensichtlich gewesen.
 
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