Karlsruhe (dts) - Die im Jahr 2015 vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen für die Sterbehilfe ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hervor. Konkret ging es in dem Verfahren um mehrere Verfassungsbeschwerden, die […] mehr

Kommentare

2AS126. Februar 2020
Ein sehr wichtiges und nach meiner Meinung sehr richtiges Urteil, was in Anbetracht Art 1 GG eigentlich auch gar nicht anders erwartet werden konnte. Was den allgemeinen Aufschrei der konservativen Kreise anbelangt, so wird der zu einer strengen Regulierung führen. Aber im Kern ist das Urteil völlig klar.
1Mehlwurmle26. Februar 2020
Ich finde dieses Urteil wichtig und richtig. Ich hoffe, dass die Politik den Betroffenen nun nicht weiter Steine in den Weg legt und vor allem nicht wieder irgendwelche Gesetze beschließt, welche den nun eröffneten Weg für alle wieder verschließt.