
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Die Regelung, die das Notaramt mit Erreichen des 70. Lebensjahres erlöschen lässt, greife unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit ein, teilten die Karlsruher
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