Karlsruhe - Die Bundesrepublik muss die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie "umgehend" bescheiden. Das entschied am Donnerstag die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Die Beschwerdeführenden hätten durch eine einstweilige Anordnung zu sichernde ...

Kommentare

(2) Pontius · Freitag um 08:52
@1 Ja, deine - dann kommt es zum Platzwechsel...
(1) Mach-Nass · Donnerstag um 21:52
Bekommt er jetzt eine VISA Karte oder nicht ?
 
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