Karlsruhe (dts) - Die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die sich damit gegen die Einstellung der Ermittlungen zum Tod ihres Sohnes wehren wollte, ist abgelehnt worden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe mit. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der 22-jährige Sohn im März ...