@2
mit der EEG Umlage werden nicht die Leitungen bezahlt sondern der grüne Stromerzeuger bekommt auf 20 Jahre den gleichen preis bezahlt ,obwohl der Börsenpreis viel niedriger ist.Differenz zahlt private Verbraucher und Kleinbetriebe
@2
: In welchen Bau von welchen Leitungen? ^^ Die EEG-Umlage KANN man als "Steuer" bezeichnen, muß man aber nicht. In jedem Fall ist auf einen höheren Strompreis eine höhere Mehrwertsteuer fällig, insofern hat @1
recht.
Die EEG Zuschläge haben mit Steuern nun überhaupt nichts zu tun. Wer aber den Enegiewechsel will, muss auch für die Milliarden-Investitionen in den Bau der Leitungen usw. sorgen und zahlen.