Freiburg (dpa) - Im Fall des Sexualmords an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Altersgutachten kommt zum Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und […] mehr

Kommentare

13tastenkoenig23. Februar 2017
@12 : Davon ist man aber ausgegangen und das Gegenteil ist erst jetzt mit großem Aufwand festgestellt worden. Man kann aber ja wohl kaum für jeden mutmaßlich minderjährigen Flüchtling ein gerichtliches Gutachten erstellen lassen.
12k17301823. Februar 2017
@9 Er war weder zum Tatzeitpunkt minderjährig noch als er hier Asyl beantragt hat.
11tastenkoenig23. Februar 2017
@10 : Offenbar ist es mit Deinem Textverständnis nicht so weit her. Mit ist unverständlich, dass Du auf die Idee kommst, ich würde den Mord gutheißen und den Mörder in Schutz nehmen. Ich heiße den Rechtsstaat gut. Wenn er des Mordes überführt und verurteilt ist, soll er im Knast versauern. Was ich nicht gutheiße sind unbelegte Behauptungen und Stammtischgebrabbel.
10aladin2523. Februar 2017
@9 : Mir ist unverständlich, dass du einen solchen Mord auch noch gutheißt und den Mörder in Schutz nimmst.
9tastenkoenig22. Februar 2017
@8: Er hat als minderjähriger Flüchtling eine besondere Betreuung bekommen, wie andere minderjährige Flüchtlinge. Und ein Mörder ist er erst nach dem Urteil. Rechtsstaat und so.
7tastenkoenig22. Februar 2017
Die Aussage von #1 ist zumindest merkwürdig. Seit er des Mordes verdächtig und gefasst ist sitzt der mutmaßliche Täter in U-Haft. Ich sehe die angebliche Sonderbehandlung nicht.
6k17301822. Februar 2017
@5 Entschuldige bitte, aber du versuchst doch die Aussage von @1 ins lächerliche zu ziehen.
52fastHunter22. Februar 2017
@4 : Was hat das mit dem Urteilsspruch hier zu tun? Und vor allem: Wer hat all das bestritten? Und viel wichtiger: Was ht das mit der Aussage von @1 zu tun, dass Täter in Deutschland bevorzugt behandelt werden?
4k17301822. Februar 2017
@3 Die Wahrheit ist, dass der Täter KEIN Jugendlicher ist. Bei der Registrierung wurde das einfach nicht überprüft. Die Wahrheit ist, dass der Täter bereits in Griechenland eine Frau töten wollte. Die Wahrheit ist, dass er dafür 2 läppische Jahre gesessen hat. Die Wahrheit ist, dass der Täter als angeblich Minderjähriger eine besondere Betreuung erhalten hat. Kannste alles im Internet nachlesen. Erklär' mal deine Wahrheit.
32fastHunter22. Februar 2017
@2 : Der übliche Facebook-Spruch. Kuscheljustiz. Täter werden bevorzugt behandelt, Opfer haben das Nachsehen. Vorallem dann, wenn der Täter einen ausländisch klingenden Namen hat. Was hast Du erwartet? Das hier ist das Internet. In Zeiten von pastfaktisch und alternativen Fakten, ist doch die Wahrheit egal ;)
2tastenkoenig22. Februar 2017
Mir ist nicht klar, was Du meinst.
1aladin2522. Februar 2017
Was ist nur in Deutschland los? Mörder bekommen besondere Betreuung. Es ist einfach nicht mehr zu fassen!!!