
Berlin - Nach dem Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch das Bundeskabinett schließen Umweltverbände eine Klage nicht aus. "Ich weiß aus gut unterrichteten Kreisen, dass tatsächlich geprüft wird, ob das alles verfassungskompatibel ist, auch mit Artikel 20a Grundgesetz", sagte Florian
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