
Berlin (dts) - Der Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen hat enttäuscht auf das BGH-Urteil zu den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen reagiert: "Versicherer kommen weiter drum herum zu erklären, wie sie ihre Bewertungsreserven berechnen. Damit bleiben die Bewertungsreserven eine
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