Berlin (dts) - Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat laut Bericht des "Handelsblatts" (Dienstagausgabe) entschieden, dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr […] mehr

Kommentare

6Psychoholiker15. November 2021
Man sollte aber auch nicht vergessen, daß die SPARDA eine Genossenschaftsbank ist, bei der man als Kunde Anteile erworben hat und auch für Minusgeschäfte mit dazu beitragen muß, um diese auszugleichen. Bei Banken, die nicht als Genossenschaft arbeiten, sollte es diese Minuszinsen jedoch nicht geben dürfen.
5KonsulW15. November 2021
Hoffentlich setzt sich dieses Urteil durch.
4slowhand15. November 2021
Nochmal in besserem Deutsch: >> dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. << Dann müsste man ja, wenn man im Dispo ist, positiv Zinsen bekommen, oder?
3ProjektAutobahn15. November 2021
Sparda benennt sich demnächst um in Sparwoanders. -.-
2slowhand15. November 2021
>> dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. << Dann müsste es ja wenn man im Dispo ist positiv Zinsen bekommen, oder?
1Marc15. November 2021
Das ist die richtige Entscheidung. Wenn sollen die Banken eben transparent die (monatlichen) Gebühren erhöhen.