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3 Das erscheint mir eine gute Idee, wird allerdings in der Umsetzung schwierig. Art 34 GG müßte man wahrscheinlich ändern, genauso §839 BGB. Dafür eine Mehrheit zu finden, ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben. Vom Grundsatz her wäre eine Haftung der Verantwortlichen ja jetzt auch schon möglich, allerdings muß Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Blödheit, Faulheit und Inkompetenz reichen leider nicht.