Kassel (dpa) - Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R). Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und ...