Berlin (dts) - Der bereits verurteilte Kinderschänder Uwe K. ist wahrscheinlich erneut rückfällig geworden und befindet seit Dezember in Untersuchungshaft. Im Februar 2008 sei es zur "ersten versuchten Rückfalltat" gekommen, die jedoch "erst Monate später infolge anderweitiger Ermittlungen bekannt […] mehr

Kommentare

3Leoric22. Januar 2010
@1 : Sobald wir Gutachter dafür bestrafen, dass ein Täter rückfällig wird, brauchen wir keine Gutachter mehr, da dann sowieso alle Gutachten gleich ausfallen werden, nämlich zu Ungunsten des Täters. Es wäre ehrlicher, ganz auf rechtsstaatliche Mittel zu verzichten.
2k30495622. Januar 2010
@1 : Lass mich raten, du machst natürlich NIE Fehler! Und du kannst vermutlich auch nicht sagen, mit welcher Fehlerquote Sexualstraftäter wieder freigelassen werden - du bist wie viele andere Bild-Leser: aus EINEM Ausnahmefall, machst du einen Regelfall! Und das ist widerwärtig, wie mit solch einer falschen Propaganda das deutsche Rechtssystem fälschlicherweise in den Dreck gezogen wird und somit den Rechten Auftrieb gibt! Erste Denken und Recherchieren, DANN erst kritisieren! Nicht umgekehrt!
1k8518621. Januar 2010
"Maßnahmen der Täterorientierten Prävention (Überwachung und Ansprache) konnten die in geschlossenen Räumen stattfindenden Taten letztlich nicht verhindern"Ist ja auch eine Unverschaemtheit,sowas kommt doch normalerweise in der Oeffentlichkeit vor! Ich gehoere nicht zu den "Schwanz-ab"-Forderern,aber befuerworte doch eine entsprechend lange Sicherungsverwahrung solcher Taeter.Ausserdem sollten auch (Fehl)Gutachter mit Gefaengnisstrafen zur Verantwortung gezogen werden, damit sie 2mal nachdenken!