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7: Die Polizei hat nicht die Aufgabe, Urteile zu vollstrecken. Sie dürfen Menschen festnehmen, aber nicht töten. Wenn ein Haftbefehl vorlag, darf ein Mensch festgenommen werden. Mehr nicht. Die Polizei darf schießen, wenn damit ein Angriff auf eine andere Person oder sich selbst abgewehrt werden kann. Mal so laienhaft ausgedrückt. Selbst wenn der Haftbefehl wegen Mord vorlag, darf die Polizei nicht einfach schießen. Könnte aber auch Diebstahl gewesen sein ("übler Schänder", jaja).