Karlsruhe/Halle (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verurteilungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole bestätigt. Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen verhängt, weil Höcke bei Veranstaltungen die SA-Parole […] mehr

Kommentare

3Menslo11. September 2025
@2 Man kann ihn auch Straftäter nennen.
2Pontius11. September 2025
Also kann man Höcke mal wieder einen rechtskräftig Verurteilten für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bezeichnen.
1slowhand11. September 2025
Was ändert das jetzt? Nichts, er darf weiterhin politisch tätig sein und seine Wähler werden ihm weiter huldigen.