
Hamm/Hamburg (dpa/tmn) - Wer einen Chatbot betreibt, muss für Falschangaben seiner KI haften. So hat das Oberlandesgericht Hamm jüngst eine Schönheitsklinik verurteilt, das Verwenden bestimmter Facharztbezeichnungen zu unterlassen, die ein KI-Chatbot für Kundenanfragen auf der Webseite der Klinik
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