(lifepr) Köln, 22.01.2017 - Den Pulitzerpreis erwarten "Gebrauchstexter” vergeblich. Auf was sie allerdings Anspruch haben, ist die Anerkennung der Urheberrecht ab den von ihnen verfassten Beiträgen - so werblich sie auch sein mögen, bzw. gerade wegen ihrer Werbewirkung. Das OLG Düsseldorf hat sich ...