Leipzig (dpa) - Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily ist mit seiner Klage gegen die präzise Offenlegung seiner Nebeneinkünfte vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Schily und sein ebenfalls klagender SPD-Kollege Volker Kröning hatten sich bislang geweigert, die Honorare aus ihren ...

Kommentare

(17) Stiltskin · 30. September 2009
Die gesetzliche Regelungen sehen es nun einmal vor, dass ein Bundestagsabgeordneter, aber auch jeder Minister, seine Nebeneinkünfte auf Verlangen offenlegen muss. Hier ist nichts unfair, es gibt es keinen Grund, Sozialhilfebetrüger als Vergleich heranzuziehen. Denn es dürfte nicht von der Hand zu weisen sein, dass es bei der Tätigkeit als Abgeordneter oder Minister, zum Verdacht des Interessenkonfliktes kommen kann. Und das will man wenn möglich, verhindern. So einfach ist das.
(16) galli · 30. September 2009
Jeder Arbeitslose muss alle Einkünfte offenlegen und wird abgezogen;sogar Kindergelg;,aber unsere "Volksvertreter"können dazuverdienen SOVIEL SIE WOLLEN
(15) spacerader73 · 30. September 2009
Wie ist es so schön bei Simpsons? "HA HA- Er muss sine Nebeneinkünfte offenlegen":-D
(14) NewFrontier · 30. September 2009
Absolut unfair, was geht uns bzw. Fremde sein Einkommen an?
(13) Die_Mama · 30. September 2009
Wer sagt denn das er seine Einkünfte nicht versteuert hat? Richtig - Keiner. Es geht nur darum dem Bundestag die Einkünfte offen zu legen. Dazu muss er nicht die Daten seiner Mandanten freigeben. Warum er das nicht will kann nur den Grund haben, das er so viel verdient hat, dass man evtl. Fragen könnte, wofür er das verdient hat. Allerdings stellen hier manche Forderungen, die nichts Reales an sich haben. Wo da der Betrug am Bürger ist, erschließt sich mir auch nicht.
(12) Perlini · 30. September 2009
@11 Das forderts du gewiss auch für diejenigen, die unzulässig (zu viel) Sozialleistungen beziehen. :-D
(11) dubberle · 30. September 2009
Nun ja, der Schily handelt vorsätzlich, insofern empfinde ich einen gewissen Betrug an uns Bürgern. Deshalb -> Knast für Schily!
(10) sumsumsum · 30. September 2009
das is echt ne megafrechheit was die da abziehen verdienen nebenbei megakohle müssen die nicht nach lohngruppe 6 versteuern und vernachlässigen obendrein durch nichterscheinen ihren eigentlichen job
(9) k306874 · 30. September 2009
warum dürfen die mehr verdienen wie 400€ nebenbei,wir wenn 401€ nebenher verdienen müssen steuern dafür zahlen die die es haben und den staat betrügen dürfen alles armes deutschland sag ich nur
(8) k10786 · 30. September 2009
Er braucht doch nur zu sagen, dass er sein Ehrenwort gegeben hat, nichts zu sagen.
(7) k304956 · 30. September 2009
Also das ist von Schily schon bescheuert gerechtfertigt. Es will jeder, dass im Bundestag sämtliche Berufsgruppen vertreten sind, aber man will schon wissen, ob ein Politiker wirklich aus seiner Überzeugung oder aufgrund seiner Zusatzeinkommen verschiedene Gesetze begrüßt. Und die jetzige Form, mit den 3 anzugebenden Zusatzeinkommensstufen ist schon extrem schwach und dagegen auch noch verwehren ist in meinen Augen unverständlich! Schily war Volksvertreter und dazu gehört die pers. Transparenz!
(6) k293295 · 30. September 2009
Es geht nicht drum, daß Schliy seine Mandanten offen legen soll. Dazu ist er als Anwalt natürlich NICHT verpflichtet, auch wenn er so bekannt ist, daß er vor Gericht IMMER auffallen wird. Die einzelnen Honorare muß er auch nicht angeben, nur seine Gesamteinkünfte als Anwalt, also: Beugehaft bis zur Einkunftserklärung! Dem Finanzamt gegenüber kann er so nämlich auch nicht argumentieren.
(5) Suitcase · 30. September 2009
@wkloss, nun lass mal die Kirche im Dorf. Nicht jeder Gesetzesverstoß für zu einer Inhaftierung. Oder musstest du bei deinem letzten Knöllchen in den Knast. Gerade bei Anwälten kann ich die Argumentation von Herrn Schily in Ansätzen nachvollziehen. Solanghe jedoch sichergestellt ist, und das scheint der fall zu sein, dass die Mandanten durch die Offenlegung der Enkünfte nicht namentlich bekannt werden, spricht nichts gegen die Veröffentlichung.
(4) wkloss · 30. September 2009
"Somit könne nicht bekannt werden" - genau! Von uns verlangen, dass alles offen gelegt wird und selbst wird gemauschelt! Ist das noch Politik für das Volk? Diese Leute haben das Gesetz gebrochen und gehören hinter Gittern! Zu was ist die polizeiliche Ermittlungen gegen solche Leute nütze - oder durften die da nicht nachforschen?
(3) Haase · 30. September 2009
@Kelle: Beugehaft hat nichts mit Strafbarkeit zu tun - da geht es drum, dass er so lange sitzt, bis er sich den Anforderungen des Gerichts beugt (und z. B. aussagt). Gerne auch als Alternative zum Ordnungsgeld, mit dem ja auch ein bestimmtes Verhalten erzwungen werden soll. Max. 6 Monate.
(2) Kelle · 30. September 2009
Was ein Schwachsinnskommentar... Er hat sich nicht strafbar gemacht, also wozu Beugehaft??? Mannmannmann.... @Haase: Er ist vor Gericht erschienen, also von daher passt das auch nicht :-) Er widersetzt sich keiner gerichtlichen Forderung...
(1) helpless · 30. September 2009
Och Schily, das dient doch nur zur Terrorbekämpfung. Und Du bist selbst Schuld das es bei uns zum Teil so Paranoid ist. Ich bin für Beugehaft für Schily, bis er auspackt.
 
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