Erfurt (dpa) - Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach eine 25-Jährige frei, die im vergangenen Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30 Jahre alten Mann ...

Kommentare

(37) k293295 · 19. September 2013
@36 : Da laß ich mich gern eines besseren belehren. Mit Freisprüchen hab ich keine Erfahrung, ich bring bislang noch alle in den Knast. In der News ist der Raucher aber nicht als Nebenkläger erwähnt. Wenns ne nächste Instanz geben sollte, werden wir das sicher hier lesen können.
(36) k441184 · 19. September 2013
@35 Hast mich jetzt echt verunsichert;) Drum hab ich grad mal eben meinen Onkel (Jurist) angerufen. Er sagte: Der Nebenkläger hat grundsätzlich eine selbständige Rechtsmittelbefugnis, was sich insbesondere auf den Fall des Freispruchs (also auch auf diesen Fall) bezieht. Die in § 400 StPo genannte Einschränkung bezieht sich nur auf die Höhe des Strafmaßes im Falle eine Verurteilung. Heißt: Bei Urteil: 5 Jahre kann der Nebenkläger nicht sagen: Ich will aber 8! Das kann nur die Staatsanwaltschaft.
(35) k293295 · 19. September 2013
@32: Er ist vom Gericht nicht verurteilt worden und wird das auch nicht, denn die Studentin hat ihn nicht mal angezeigt, erst recht keinen Strafantrag gestellt. Körperverletzung ist kein Offizialdelikt. Nein, gegen dieses Urteil kann er nichts machen.
(34) k441184 · 19. September 2013
@32 Öhm okay, ändert aber nicht/nicht viel an meinen Worten. Abgesehen davon, kann der Mann natürlich gegen die gerichtliche Entscheidung vorgehen die ihn der Körperverletzung bezichtigt. In Stein gemeißelt ist da nichts. Darum gings ja... mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil gibts ohne Ende.
(33) k441184 · 19. September 2013
@30 Stimmt! Ich habe die beiden Rechtsbgriffe aus versehen im Eifer des Gefechts vertauscht. Dem Rest Deiner Ausführungen kann ich absolut nicht folgen. Gefährliche Körperverletzung ist keine angemessene Notwehr für Beleidigung, vor keinem Gericht in diesem Land und (zum Glück) auch auf keinem Schulhof in diesem Land. Man stelle sich vor was da abginge wenn man jedem der "Hurensohn!" sagt ungestraft ne Pulle übern Schädel ziehen darf.
(32) k293295 · 19. September 2013
@28 : Der Richter hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen, nur mit ner anderen Begründung. Nein, das An-Rauchen war Körperverletzung und keine Gefährliche Körperverletzung. @29 : Ein Helmut Schmidt raucht immer und überall, pustet aber niemanden mit seinem Rauch absichtlich an.
(31) TILK · 19. September 2013
@29 : Und genau das passiert doch den ganzen Tag! Nennt sich "Aussage gegen Aussage" und ist voll das Dilemma, wenn du mal hin und wieder in die Zeitung schaust... :O - Im besprochenen Fall ist der Tathergang UNBESTRITTEN.
(30) TILK · 19. September 2013
@28 : Ich weiß ja nicht, wo du deine juristische Ausbildung genossen hast, aber eine Beleidigung in dieser Form ist ein Angriff auf die Ehre, die unmittelbare Verteidigung dagegen somit Notwehr. Rechtfertigender Notstand hat nichts mit Notwehr zu tun! Bei Notwehr muss die Verhältnismäßigkeit nur in absolut gröbstem Maße gegeben sein, dieses Maß ist hier eindeutig nicht überschritten.
(29) k441184 · 19. September 2013
@27 Bei aller Liebe... ich sehe in meinen Worten nichts gedrehtes. Denke "mein Szenario" doch mal praktisch zu Ende. Ich stell mich vor nen Raucher, der atmet aus, ich hau ihm aufs Maul. Nun lass den Raucher bei dem Präzidenzfall mal beweisen, dass er mich nicht absichtlich "angeblasen" hat. Hilfe! Worüber man heutzutage diskutieren muss!;) Wo ist nur ein Helmut Schmidt wenn man ihn braucht?;)
(28) k441184 · 19. September 2013
@26 Der Staatsanwalt beantragte die Anwendung von "Notwehr" wegen vorheriger "Beleidigung". Was schon eindeutig Fehlerhaft ist weil der Straftatbestand "Beleidigung" in keinem Verhältnis zu "gefährlicher Körperverletzung" im Sinne des rechtfert. Notstandsparagraphen steht. Von daher "musste" der Richter um überhaupt auf Freispruch erkennen zu können das "anblasen" als gef. Köpverl. werten, womit er dem Antrag der Staatsanw. NICHT entsprach. Ich sehe hier etliche Gründe für Rechtsmittel.
(27) TILK · 19. September 2013
@25 : In der Nachricht steht doch eindeutig, das nicht 'Zigarettenrauch' als Körperverletzung gewertet wurde, sondern das absichtliche blasen desselben in das Gesicht eines anderen. Und genau das hat der Raucher auch zugegeben. - Wieso drehst du daraus so einen Blödsinn?
(26) k293295 · 19. September 2013
@24 : <link> Wenn er denn überhaupt Nebenkläger war (steht nämlich nicht in der News) hat er kein Recht, Berufung einzulegen, wenn die Berufung die Rechtsfolge (den Freispruch) ändern soll.
(25) k441184 · 19. September 2013
... wär ja auch "lustig" wenn das so stehenbleiben würde. Dann könnte jeder jeden einfach so straffrei was über den Schädel ziehen. Man muss nur dafür sorgen, dass man vorher im Qualm des "zu verdreschenden" stand. Nene, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der für Notwehrurteile angewendet wird, ist hier extrem eindeutigst nicht gegeben. Dem Amtsrichter gings wahrscheinlich nur um Schlagzeilen.
(24) k441184 · 19. September 2013
@23 Sorry aber, Nein. Bist doch sonst auf dem Gebiet so bewandert. Der "Geschädigte" (im Falle der Verhandlung der Mann) kann selbstverständlich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen und wird das mit Sicherheit auch tun und ziemlich wahrscheinlich auch vorm Landgericht recht bekommen.
(23) k293295 · 19. September 2013
@20 : Welches Landgericht, welche nächste Instanz? Der Staatsanwalt hat Freispruch beantragt und bekommen, hat also keinen Grund, Rechtsmittel einzulegen. Die Angeklagte (= Glaswerferin) ist nicht beschwert, kann also gar nicht in Berufung gehen oder Revision beantragen. Nein, dieses Urteil ist in Stein gemeißelt.
(22) 2fastHunter · 19. September 2013
@18 : Asbeststaub KANN, aber muss nicht zu Gesundheitsschäden füren. Gutes Argument :)
(21) Lou_Cipher · 19. September 2013
@7 ) Rauch ins Gesicht zu bekommen ist "genau so ungesund - vielleicht noch schlimmer" als ein Glas über den Kopf gezogen zu bekommen!? Das ist nicht dein Ernst, oder?
(20) k424676 · 18. September 2013
Naja, war eh nur ein Urteil vom Amtsgericht und wird sicher vom Landgericht in der nächsten Instanz kassiert ;-) Amtsrichter spielen sich eben gerne auf... ist ja bekannt.
(19) Sternensammler · 18. September 2013
So oder so, er hat drum gebettelt und es daher verdient ;-) Wenn ich bewusst provoziere muss ich mit entsprechenden Konsequenzen leben.
(18) k424676 · 18. September 2013
Ich glaube es geht los! Jemandem ein Glas ins Gesicht zu werfen ist völlig unverhältnismäßig - der Mann hätte ein Auge verlieren können! Wenn man Passivrauch jetzt schon als gefährliche Körperverletzung einstuft, dann müssten sämtliche Betreiber der Atomkraftwerke hinter Gitter, weil die Radioaktivität der Castor-Transporte dann ja mal mindestens ebenso gefährlich ist! Tabakrauch KANN, aber muss eben nicht zu Krankheiten führen - ein Glassplitter im Auge führt aber definitiv dazu.
(17) 2fastHunter · 18. September 2013
@10 : Ein bisschen entzündetes Zahnfleisch bei beidem und die Ansteckung funktioniert prima. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Natürlich hätte die Tussi auch gleich zum Türsteher gehen sollen. Notwehr war ihre Reaktion nicht unbedingt. Ich befürworte aber das Urteil, dass sein Angriff als Körperverletzung gilt.
(16) k293295 · 18. September 2013
Das Rauch-ins-Gesicht-blasen sehe ich auch als Körperverletzung, als einfache Körperverletzung. Ich schließ mich @10 insofern an, daß die Dame gleich am Anfang den Betreiber de Lokals bzw. Sicherheitspersonal hätte informieren sollen. Wieviel Zeit verging denn zwischen der Rauch-Attacke und dem Glaswurf? Von mir hätte der Kerl das Glas unmittelbar SOFORT in die Fresse gekriegt - mitsamt der haltenden Faust. DAS wäre Notwehr gewesen. Und ich bin Raucher.
(15) k31380 · 18. September 2013
Die Raucher sind immer die Bösen....
(14) commerz · 18. September 2013
also: ein RAUCHER und eine Studentin - unabhängig vom Geschehen sagt alleine die Wortwahl schon vieles aus.
(13) k31380 · 18. September 2013
Ich bin der Meinung, das man hier das Gesamtverhalten sehen muss. Er hat sie verfolgt und bedrängt, dabei ist die Gesamtsituation für mich als Bedrohung zu sehen, die eine Notwehr gerechtfertigt.
(12) k104183 · 18. September 2013
@11 könnte mich nicht erinnern das du auf der liste derer stehst mit denen ich mich auseinandersetze. du drehst mir gerad das wort im mund um, lies einfach was man geschrieben hat & falls es dir möglich ist, setz es auch um. ich habe mit keinem wort den raucher in schutz genommen, es geht ums prinzip. es ist unverhältnismäßig, sie hätte anders reagieren können, hat sie aber nicht, ihr verhalten war genauso wenig richtig. das es bei ihr notwehr ist, kann ich nicht nachvollziehen.
(11) ChrisuAlex · 18. September 2013
@10 , es ist ja enorm wie du diesen raucher in schutz nimmst , aber jemanden direkt eine reinhauen ist ja ne ist klar mal notwehr , du drehst es dir wie du es willst
(10) k104183 · 18. September 2013
@8 also erstens kann man niemandem aids in den mund spucken. cool wenn jemand seine bakterien und viren nicht für sich behalten will und mich direkt anhustet hau ich ihm direkt eine rein.. ist ja schließlich notwehr :). wie der mann sich mit dem qualmen verhalten hat, finde ich nicht ok es gibt das strickte rauchverbot, sie hätte aber nen türsteher holen können anstatt sich so aufzuführen, ein glas wegen sowas jemandem an den kopf zu knallen ist eben auch nicht weniger aggressiv.
(9) nonam · 18. September 2013
absichtlich rauch ins gesicht blasen in verbindung mit aggresivem vorgehen = körperverletzung = OK; dem aber danach! (zeitlicher abstand war offenbar gegeben; der raucher konnte sie ja nach der blasattack noch anpöbeln) ein glas überzuziehen empfinde ich nicht als notwehr sondern als vergeltungstat. notwehr wäre es für mich wenn sie versucht hätte das angeblasen werden zu verhindern und dabei das glas flog.
(8) 2fastHunter · 18. September 2013
@6 : Wenn dir jemand mit Aids in den Mund spuckt, ist das genauso Körperverletzung. Gleiches gilt wohl auch, wenn sich jemand mit einer Erkältung vor dich stellt und dir mit Absicht ins Gesicht hustet. Ergo: Alles richtig gemacht.
(7) ChrisuAlex · 18. September 2013
@5 , das mit dem glas war nicht so gut ,aber auch rauch mit absicht ins gesicht zu bekommen ist 1tens nicht schön , ekelig und genau so ungesucht vieleicht noch schlimmer , das urteil ist meiner meinung richtig , verteidigst du jetzt den raucher oder wie soll man denn deinen kommentar deuten
(6) k104183 · 18. September 2013
jeder kennt die netten jungs am eingang, da war madame sich wohl zu fein einem bescheid zu sagen, jemandem ein glas an den kopf zu werfen, ist weniger aggressiv? der richter hat befangen geurteilt und in keinster weise stand das in einem verhältnis. wenn einer voll verrotzt im bus oder der bahn rumhustet und alle welt ansteckt, dann ist das auch körperverletzung.. kommt man damit auch durch? weil ne broinchitis schnell zur lugenentzündung werden kann.
(5) Lou_Cipher · 18. September 2013
Unverhältnismäßig. Ein Glas an den Kopf kann mit dem Tod enden. Einmal rauch ins Gesicht blasen wohl kaum. Aber ich finde das Urteil trotzdem gut. Weil der Raucher in dem Fall arrogant und aggressiv war.
(4) Acosta · 18. September 2013
Interessant. Ist aber erst das Amtsgericht...
(3) hakl · 18. September 2013
die hats ihm gezeigt
(2) 2fastHunter · 18. September 2013
Nett.
(1) Tommys · 18. September 2013
Sehr gutes urteil!
 
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