Münster (dpa) - Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Fotos von Demonstrationen oder Versammlungen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit machen und in den Sozialen Medien veröffentlichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Das Erstellen von Fotos durch ...

Kommentare

(7) Hannah · 17. September 2019
@4: <link> [Teilnehmer einer (friedlichen) Demonstration in Essen hatten geklagt, weil Polizisten Aufnahmen der Veranstaltung machten. Polizeiliche Foto- und Videoaufnahmen von Versammlungen seien geeignet, einschüchternd, abschreckend oder in sonstiger Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer einer Versammlung zu wirken. Wer mit Aufnahmen rechnet, verzichtet möglicherweise sogar ganz auf eine Demo-Teilnahme, um Nachteile zu vermeiden.] Es geht nicht um Straftaten, ganz einfach
(6) Alle1908 · 17. September 2019
->2 allein im stillen Kämmerlein ansehe! Ich möchte die Welt mal einen Monat ohne facebook, Instagramm und Whatsapp (und was es noch so an "Selbstdarsteller-Plattformen gibt) erleben. Die Selbstmordrate wird drastisch steigen glaube ich!
(5) Alle1908 · 17. September 2019
@4 und ich will damit darauf hinweisen das wer sich vermummt (gilt das auch für Burka?) in einer Demonstration -aus der Gewalt gegen Sachen (Autos demolieren etc) oder gegen Polizisten- verübt wird sicher sein kann das man das Geschehen seitens der Polizei filmt um eben was in der hand zu haben! Da kann keiner kommen" Ich will nichtgefilmt werden" Das sind die gleichen Leute die auf der Autobahn Unfälle filmen ohne die Opfer zu fragen! Und dann ist noch ganz was anderes wenn ich es für mich->2
(4) Hannah · 17. September 2019
... <link> Zitat: [Das Urteil betrifft nicht das Fotografieren und Erstellen von Videos zur Gefahrenabwehr, falls sich zum Beispiel Gewaltbereite unter die Demonstranten mischen. In Textform und mit Symbolbildern dürfe die Polizei weiterhin informieren (Az.: 15 A 4753/18).] Und hier <link> noch mal Hintergrundinfos.
(3) Hannah · 17. September 2019
@2: Es geht gar nicht um das Recht am eigenen Bild, sondern um das Versammlungsrecht. Und auch nicht um Straftaten, sondern das Versammlungsrecht. Merkste was? Die Begründung steht sogar in der News: [Solche Aufnahmen können sich grundsätzlich auf das Verhalten der Teilnehmer auswirken, weil sie einschüchternd oder abschreckend wirken könnten] Weitere Infos: .....
(2) Alle1908 · 17. September 2019
Dieser ganze Schmonzens mit dem "Recht am eigenen Bild" geht manchmal nach hinten los! Aber hoffentlich dürfen sie die dann weiterhin für Fahndungsmaßnahmen benutzen! Wer in der Öffentlichkeit Straftaten verübt sollte sich bewußt sein das er ggf. gefilmt wird und das dann zur Ermittlung seiner Person führen kann!
(1) Mehlwurmle · 17. September 2019
Gilt das Verbot dann auch in der Gegenrichtung (Fotos von Polizisten durch Demonstranten)?
 
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