Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Opfer von Cybermobbing und Hassrede können nicht nur das Entfernen einzelner beleidigender Beiträge, sondern unter Umständen auch das Löschen des gesamten Nutzerkontos vom Plattformbetreiber verlangen. Und zwar dann, wenn das Konto ausschließlich oder ganz überwiegend ...

Kommentare

(1) BobBelcher · 12. November um 08:40
Solche Leute sollte man auch gerne mal für 14 Tage in den Bau stecken. Mal ganz ohne Internet. Vielleicht wirkt das ja als Warnung.
 
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