Münster (dpa) - Ausweiskontrollen der Polizei wegen der dunklen Hautfarbe der Betroffenen sind ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit gab das Gericht einem Kläger aus Witten Recht. Der ...

Kommentare

(9) K148470 · 08. August 2018
In China werden Systeme zur Gesichtserkennung im großen Maßstab ausgebaut. In Deutschland ist das unmöglich. Personenkontrollen werden zwar gefordert aber bei Umsetzung kommt die Nazikeule
(8) k474647 · 08. August 2018
Allein aufgrund der Herkunft/Hautfarbe zu kontrollieren ist ein Zeichen für die verbreiteten Vorurteile, allerdings ist hier die Rede von auffälligem Verhalten und Kapuze ins Gesicht ziehen um nicht erkannt zu werden...das ist erstmal verdächtig und rechtfertigt zu einem gewissen Punkt die Personenkontrolle..."Auch habe es sich nicht um eine illegale Einreise handeln können. «Der Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten..." ernsthaft?
(7) smailies · 08. August 2018
Sehe ich auch so: Eine allgemeine Personenkontrolle mit der Hautfarbe zu begründen ist nicht o.k. Punkt. Sie haben nicht nach illegal Eingereisten gesucht. Wenn er sich verdächtig verhalten hat hätte das der einzige Grund sein müssen bzw. dürfen.
(6) k293295 · 07. August 2018
@1 : Er wurde nicht gesucht. Diese Polizisten suchten nach niemandem. Sie haben einfach gesehen, da ist ein Dunkelhäutiger, und haben ihn daraufhin kontrolliert - in der rassistischen Annahme, der werde schon was ausgefressen haben. @2 : Es ging nicht um Asylbetrug, weil es den gar nicht gibt. Asyl beantragt man und bekommt es oder eben nicht. @3 : Völlig richtig!
(5) gabrielefink · 07. August 2018
@4 Gabriele, nicht Sabine! ;o)
(4) k60001 · 07. August 2018
Doch liebe Sabine die potentiellen Täter von Asylbetrug haben aktuell eine dunkele Hautfarbe, da die meisten Asylbewerber aktuell aus Scharzafrika ,Westafrika und Syrien kommen. Das ist kein Rassismus, das ist eine Tatsache.
(3) gabrielefink · 07. August 2018
@2 Zitat: " Haben die potentiellen Täter nicht alle dunkele Hautfarben?" Nein, haben sie nicht!
(2) k60001 · 07. August 2018
Super, wie soll man dann jetzt feststellen ob ein Asylverstoß vorliegt. Haben die potentiellen Täter nicht alle dunkele Hautfarben? Da hat die Behörde sich wohl bei der Argumentation vor Gericht sehr dumm angestellt. Mit einem richtigen Anwalt wäre das wohl nicht passiert. Wenn das nicht ein politisches Urteil im Lichte der "Rassismus Debatte" ist.
(1) bs-alf · 07. August 2018
Wen ein "dunkelhäutiger" gesucht wird, haben dann alle ein Recht auf Kontrolle ?
 
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