Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Bundesregierung muss das Parlament bei Verhandlungen zur Euro-Rettung schneller und besser informieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit stärkt das höchste deutsche Gericht erneut die Rechte des Bundestages. ...

Kommentare

(5) seppschmid45 · 19. Juni 2012
ich weiss garnet, wat ihr habt... unsere ach so volksnahe Regierung tut doch alles für's Volk, was ihr genehm ist und nutzt... zudem, wenn die Regierung zuviel preis gibt aus ihren Mauscheleien im Hintergrund, wird die Bevölkerung nur aufgeklärt und macht sich vielleicht noch Sorgen und Gedanken um Deutschland... daß wollen wir doch alle nicht oder?
(4) Perlini · 19. Juni 2012
@3 Da kann der Pöbel schauen, wie die Gelder ausgegeben werden: <link>
(3) k139774 · 19. Juni 2012
Fragt sich nur ob unsere selbstherrlichen Politiker sich an das Urteil halten, wenn es für sie keine Folgen hat.
(2) k293295 · 19. Juni 2012
Von wegen geheime Sitzungen! Von wegen vertrauliche Verhandlungen! Da geht's um unser aller sauer verdientes Geld, darum hat jeder Steuerzahler das absolute Recht, zu erfahren, was mit diesem Geld geschieht. Über jeden Cent haben diese Politgauner minütlich Rechenschaft abzulegen!
(1) dubberle · 19. Juni 2012
Man möge regelmäßig(!) geheime Sitzungen des Bundestages abhalten. Die Abgeordneten, die Mitarbeiter des Bundestages und wer sonst von den Inhalten solcher Sitzungen erfährt, könnte zu absoluter Geheimhaltung unter Androhung der Strafe für Hochverrat bei gleichzeitigem Verlust jeglicher Immunität gezwungen werden, sofern die Geheimhaltung nicht aufgehoben wird. Dann könnte man leicht im Rahmen solcher Sitzungen "geheime" Beratungen im Zusammenhang mit EFSF und ESM im Parlament austragen.
 
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