Wie heise online berichtet, darf der Anbieter einer Dating-Website nicht als gratis beworben werden und anschließend nur ein kostenpflichtiges Abo zur Probe anbieten. Dies entschied das Landgericht Köln ( Az.: 33 O 245/13 ). 78 Euro für ein Abo Darüber hinaus fehlte bei dem Beklagten ein Hinweis […] mehr

Kommentare

1argelius28. August 2014
Kennen wir doch noch von einigen Downloadportalen. Dachte eigentlich, diese Art von Abofallen seien mittlerweile ausgerottet, aber offensichtlich sind sie es nicht.