Erfurt/Hamburg (dpa) - Eine Frau darf als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens grundsätzlich ein religiöses Kopftuch tragen. Lehnt ein Arbeitgeber eine Bewerbung allein wegen des Kopftuchs ab, stellt dies eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der […] mehr

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1jub-jub29. Januar um 16:55
"Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, nachdem sie im Auswahlverfahren ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch eingereicht hatte." Normalerweise steht in Absagen keine Begründung mit drin. Interessant wäre zu wissen wie das Absageschreiben ausgestaltet war.