Münster (dpa) - Seit über 20 Jahren leidet der Kläger an Multipler Sklerose. Er sitzt im Rollstuhl und muss rund um die Uhr betreut werden. Essen kann er nur mit Hilfe seines Betreuers. Er ist ab der Schulter gelähmt. Der 51-Jährige aus Rheinland-Pfalz will im Kreise seiner Familie mit Hilfe seiner […] mehr

Kommentare

21smailies02. Februar 2022
@20 Ah, o.k., so kann man es vielleicht sehen. Das mit der Gesamtgesellschaft sehe ich eigentlich nicht mehr so. Ich finde es da eher problematisch, wenn innerkirchlich nicht mehr die Freiheit bestehen soll, z.B. wenn diakonische Altenheime zur Selbsttötungshilfe verpflichtet werden...
20satta02. Februar 2022
@19 Weniger ein praktischer Nutzen denn ein ideologischer Sieg würde ich meinen. Streng geregelte individuelle Selbstbestimmung war schon immer das Ziel der großen wie kleinen christlichen Gemeinschaften, das muss nicht immer schlecht sein, aber es gibt eben auch Schicksale die darunter leiden müssen. Und dann kommt eben auch heute noch oft der Anspruch der Kirchen durch, dass ihre moralischen Vorstellungen für die Gesamtgesellschaft der Maßstab sein sollen, also auch für Konfessionslose gültig.
19smailies02. Februar 2022
@17 : Mir ist die Position der KIrche bekannt. Mir ist nur nicht klar, was dieses Urteil konkret für einen Nutzen für die Kirche bringen soll. Es ändert nichts an der Gesamtrechtslage. Nur dass die staatlichen Stellen jetzt halt merken, dass das WIE an manchen Stellen auch erst noch rechtssicher umgesetzt werden muss...
18k29329502. Februar 2022
Das BundesVERFASSUNGSgericht sagt: Diese Leute haben das Recht, selbstbestimmt und würdig aus dem Leben zu scheiden, wenn sie das wollen. Und da kann SPAHN nur mit einem BRIEF das Gegenteil bewirken? Da stimmt doch was nicht. Diesem Fehler folgen niederrangige Gerichte dann auch noch?
17satta02. Februar 2022
@16 Weil es Position auch führender Kirchenvertreter ist und war, dass Siechtum nicht durch menschliche Hilfe abgekürzt werden darf. Denn man kann es wohl als Verstoß gegen das fünfte Gebot auslegen. Und generell stehen kirchlicherseits jegliche menschliche Handlungen unter Verdacht, die in den imaginierten Autoritätsbereich Gottes eingreifen, wozu eben auch Geburt und Lebensende von Menschen gehören.
16smailies02. Februar 2022
@15 : Naja, da das Christentum davon ausgeht, dass es ein Leben nach dem Tod gibt ist es naheliegend, dass die Kirche auch beim letzten Lebensabschnitt entsprechend Präsenz zeigt. Das ist ja mit ihre Aufgabe. Warum dies Urteil den Kirchen helfen soll verstehe ich allerdings nicht...
15satta02. Februar 2022
Rein rechtlich ist das Urteil vielleicht korrekt ausgelegt, was die entsprechenden Normen hergeben. Aber geholfen ist damit natürlich niemand, außer den Kirchen, die bei diesem Thema immer noch ein Wörtchen mitreden wollen. Und in Person von Jens Spahn hatten sie sogar noch einen Minister, der sich zu diesem Thema nicht an aktuelle Rechtsprechung gebunden fühlte.
14sumsumsum02. Februar 2022
da gehen den pharmaheinis doch die versuchskaninchen aus
13k29329502. Februar 2022
@6 : DANKE! Danach hatte ich vorhin gesucht, aber es nicht gefunden. Ich selber kenne das Zeug nur vom Tierarzt und daher nur als Spritze.
12k25495302. Februar 2022
@11 , ich habe im juni diesen jahres in meiner therapie wegen meines 2. schlaganfalls, einen zusatz für corona bekommen, das muss ich noch unterschreiben. aber habe meine schwester für alles eingesetzt. das bleibt auch so. sie ist natürlich informiert.
11wimola02. Februar 2022
@10 ) Ich würde Dir dringend empfehlen, die Patientenverfügung auf den neuesten Stand zu bringen. Es hat sich einiges geändert und es ist sinnvoll, alles zu bedenken. Schon allein im Hinblick darauf, dass man darauf achten muss, die Patientenverfügung regelmäßig neu zu unterschreiben, der Wille kann/könnte sich in 7 Jahren ja ändern ;-).
10k25495302. Februar 2022
@9 , thrasea, die patientenverfügung habe ich seit 2015 nach meinem 1. schlaganfall bereits mit der ärztin zusammen ausgeführt.dann bin ich auf der richtigen seite.
9thrasea02. Februar 2022
@8 Das Testament hilft in diesem Fall nichts, eine Patientenverfügung muss es sein. @6 @7 Da kann ich dir nur zustimmen. Aus Erfahrung in der eigenen Familie weiß ich, dass es gute Ärzte gibt, die so etwas unterstützen – auch wenn sie es offiziell nicht dürften. Nur – weiß man das vorher? Im Zweifel ist es zu spät, eine/n neue/n Ärztïn zu finden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Es muss also auch andere Wege geben.
8k25495302. Februar 2022
@6 , wimola, so sehe ich das auch. man sollte das leben an maschinen vermeiden. der mensch bekommt es ja doch meistens nicht mit. sollte evtl. im testament auch schon vorab geklärt sein.
7wimola02. Februar 2022
2) Als Alternative bleibt ja nur, selber eine Mischung aus Medikamenten zu bereiten und letztlich zu hoffen, dass es auch wirklich so klappt, wie man sich das so vorstellt. Möglicherweise mit sehr bösen Folgen ...:(.
6wimola02. Februar 2022
@4 ) Schau mal: <link> - Ich bin eindeutig für einen würdevollen, selbstbestimmten Tod. Natürlich sehe ich auch, dass ggf. auch hier wieder Missbrauch getrieben werden könnte. Trotzdem, ich wäre froh, wenn ich die Sicherheit hätte, über ein Medikament zu verfügen, das a) sicher und b) möglichst schmerzfrei Erlösung verspricht. 2)
5k25495302. Februar 2022
@1 , knueppel, da stimme ich dir aber auch voll zu. wenn man schmerzen nicht aushalten kann und es noch selbst entscheiden möchte, bin ich voll dafür.
4k29329502. Februar 2022
Soweit ich weiß, wird Pentobarbital intravenös gespritzt. Wer kann das denn selber machen? Wenn das jemand anderes machen muss, ist es kein Selbstmord sondern Tötung auf Verlangen.
3springflut02. Februar 2022
Der Staat hat nicht das Recht Selbstötung zu verbieten. Natürlich muss geprüft werden ob der Patient geistig instande und Zurechnungsfähig ist. Aber Menschen die schwer erkrankt sind und das Leben nicht mehr alslebenswert empfinden und nur noch Qual ist sollten die Entscheidung für treffen dürfen.
2k43024202. Februar 2022
Selbstimmtes sterben mit den jeweiligen Medikamente sollte man erlauben.
1knueppel02. Februar 2022
Ein ganz "schwieriges" und trauriges Thema. Ich sehe letztlich aber keinen Grund, den Betroffenen ihren Wunsch nicht zu gewähren.