München - Die aktuellen Kontrollen an oder kurz hinter den deutschen Außengrenzen sind nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs womöglich rechtswidrig. Es betrifft zwar nur einen konkreten Fall aus dem Jahr 2022, könnte aber auf die gegenwärtige Praxis übertragbar sein, berichtet […] mehr

Kommentare

2oells21. März 2025
Was ich nicht verstehe: dass ein Landesverwaltungsgerichtshof über eine Praxis der Bundesregierung entscheiden und die Revision ausschließen kann. Müsste da die Zuständigkeit nicht beim Bundesverwaltungsgerichtshof liegen?
1thrasea21. März 2025
Na hoffentlich. Wer sich nicht mit dem KI-Quark von dts auseinandersetzen will, findet beim juristischen Fachportal LTO einen lesenswerten Artikel: <link>