Freiburg (dpa) - Im deutschlandweit Aufsehen erregenden Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. soll am 22. März das Urteil verkündet werden. Das Landgericht Freiburg legte diesen Termin heute zum Ende der Beweisaufnahme fest, wie die Vorsitzende Richterin sagte. Die Plädoyers werden am 9. März […] mehr

Kommentare

6LP2102. März 2018
@5 Vielen Dank!
5thrasea02. März 2018
Drittens: "Bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht kann statt Unterbringung im Maßregelvollzug auch der Vorbehalt der Unterbringung der Sicherungsverwahrung angeordnet werden."
4thrasea02. März 2018
@1 Die Richterin hat heute Hinweise verlesen, bei Annahme welchen Tatablaufs welche Verurteilung möglich wäre: <link> Erstens: "Eine Verurteilung wegen Mord wegen Heimtücke in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge käme in Betracht." Zweitens: "Eine Verurteilung wegen Mords wegen Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit besonders schwererer Vergewaltigung, falls er den Tötungsentschluss erst nach der Vergewaltigung getroffen habe."
3LP2102. März 2018
D.h. es muss erstmal nachgewiesen werden, dass es Mord war und nicht fahrlässige Tötung. Zählt die Vergewaltigung also dann nur zusätzlich zur Schwere der Schuld
2Zorro02. März 2018
Für Mord ist grundsätzlich Lebenslang, also 15 Jahre vorgesehen. Frage ist ob die "besondere Schwere der Schuld" erkannt wird, das führt zu einer (unbegrenzten) Sicherheitsverwahrung.
1LP2102. März 2018
Was ist denn für ein maximales Strafmaß möglich?