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Die Richterin hat heute Hinweise verlesen, bei Annahme welchen Tatablaufs welche Verurteilung möglich wäre:
<link> Erstens: "Eine Verurteilung wegen Mord wegen Heimtücke in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge käme in Betracht." Zweitens: "Eine Verurteilung wegen Mords wegen Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit besonders schwererer Vergewaltigung, falls er den Tötungsentschluss erst nach der Vergewaltigung getroffen habe."