Dessau-Roßlau (dpa) - Ein Tisch wird umgeworfen, Schreie, die Polizei schreitet ein: Während der Verurteilung zweier junger Männer nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen in Köthen entlädt sich die Wut der Familie, die im Prozess als Nebenkläger auftritt. Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt […] mehr

Kommentare

16locke06116718. Mai 2019
das ändert nichts daran das dies ersteinmal eine persönliche Betrachtung bleibt.
15k29329518. Mai 2019
@14 : Ich schreib ja auch keine Kolumne in der "Bild"! Ich bin prozesserfahren, kenne gerichtliche Abläufe aus dem FF. Seit 21 Jahren begleite ich jetzt Gerichtsprozesse, hab über 130 Kinderschändern und Vergewaltigern zu Knast verholfen.
14locke06116718. Mai 2019
bitte wo? Zu deren Ausführungen habe ich keine weiteren Stellungnahmen gefunden.
13tastenkoenig18. Mai 2019
@12 : Und diese Person hat klargestellt, wie sie zu dieser Meinung kommt. Also Klarstellung.
12locke06116718. Mai 2019
weas für eine Klarstellung? Doch wohl eher die Meinung einer Person.
11thrasea17. Mai 2019
@8 Danke für die Klarstellung.
10k29329517. Mai 2019
@4 : Ich widersprech Dir ja nur selten, aber das Opfer hat sich nicht auf dem Spielplatz gestritten sondern wollte den Streit zwischen 3 anderen schlichten.
9k29329517. Mai 2019
- 2 - Deutsche Tatverdächtige hätten keinen einzigen Tag in U-Haft gesessen. Die max. 6 Monate wären "selbstverständlich" zur Bewährung ausgesetzt worden. Das LG Dessau hat sich zum Büttel der "Besorgten" gemacht. Der BGH wird das kassieren. Leider geht das Verfahren nach der Revision zurück ans LG Dessau, halt nur eine andere Kammer.
8k29329517. Mai 2019
@7 : Die Verurteilung wg. Körperverletzung mit Todesfolge ist grundfalsch, weil im Prozess bewiesen wurde, dass die Todesursache überhaupt nichts mit der Körperverletzung zu tun hatte. Die Zeugenaussagen, das Opfer sei getreten worden, wurden ebenfalls gerichtsmedizinisch widerlegt.Nicht mal die Gefährliche Körperverletzung dürfte demnach haltbar sein, die von der Staatsanwaltschaft plädiert wurde. Bei deutschen Tätern wäre das Strafmaß max. 6 Monate wg. Körperverletzung. - 2 -
7thrasea17. Mai 2019
@5 Was ist an dem Urteil deiner Meinung nach falsch, was wäre korrekt? Habe mich bisher nicht damit beschäftigt.
6hhe17. Mai 2019
ganz schön milde straffen!
5k29329517. Mai 2019
Die Revisionsverhandlung dauert keine 5 Minuten, dann ist dieses Urteil kassiert.
42fastHunter17. Mai 2019
Auch wenn es Sippenhaft nicht gibt, zeigen die Reaktionen der Angehörigen durchaus, in welche Richtung deren Hass und Verachtung geht. Es geht um Rache und nicht um Gesetz und Recht. Vermutlich spielt auch eine ordentliche Portion Verachtung mit. Man streitet sich ja nicht gundlos auf einem Spielplatz so, dass es in einer Schlägerei endet...