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: Die Verurteilung wg. Körperverletzung mit Todesfolge ist grundfalsch, weil im Prozess bewiesen wurde, dass die Todesursache überhaupt nichts mit der Körperverletzung zu tun hatte. Die Zeugenaussagen, das Opfer sei getreten worden, wurden ebenfalls gerichtsmedizinisch widerlegt.Nicht mal die Gefährliche Körperverletzung dürfte demnach haltbar sein, die von der Staatsanwaltschaft plädiert wurde. Bei deutschen Tätern wäre das Strafmaß max. 6 Monate wg. Körperverletzung. - 2 -