Privatverkäufern bei eBay wird allgemein geraten, eigene Bilder zu den Artikeln anzufertigen, die sie verkaufen - und keine offiziellen Produktfotos vom Hersteller oder aber Bilder anderer Mitglieder zu verwenden. Auf den Marktplatz von Amazon ist das nicht 1: 1 übertragbar: Das Landgericht (LG) ...

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