@3
: Der Vater hat einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen und das ist Fakt, zudem hat dieser Verstoß dazu geführt, daß sein Sohn an die Waffe kam. Was wäre wenn spielt hier keine Rolle, sondern die Tatsachen.
@1
: Der Vater hat niemanden getötet noch vorgehabt jemanden zu töten. Hätte er den Waffenschrank verschlossen, hätte der Junge seinen Anschlag nicht an dem Tage verübt, aber irgendwann wäre der Waffenschrank offen gewesen oder er hätte Papas Schlüssel gestohlen. Verhindern hätte man den "Amoklauf" nicht können. Der Freispruch wäre keine Veralberung sondern einfach nur unser Gesetz. Nur der Schuldige darf bestraft werden so will es das Gesetz.
Ich denke auch das nicht Waffen Menschen töten; sondern Menschen töten Menschen. Hätte er diese Waffen nicht gehabt - hätte er sich andere besorgt, so krank wie der im Hirn war!
der wird natürlich freigesprochen. so ist es nun mal in deutschland, die schuldigen werden nicht bestraft und die opfer mit solchen urteilen noch veralbert!