München (dpa) - Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters. Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die […] mehr

Kommentare

8jeanbe20. Dezember 2022
@4 Danke thrasea für den (editierten) Link, so erscheint der Ablauf des Rechtshändels und die Lage zwischen Vermieter und Mieter nicht so einfach, infolge relativiere ich meinen Kommentar von (2) ... dpa - Meldung eben ;-)
7carnok20. Dezember 2022
@6 da hast du natürlich Recht :)
6thrasea20. Dezember 2022
@5 Das ist pure Spekulation. Das wurde vermutlich während des Gerichtsverfahrens so erörtert, ich denke nicht, dass die Welt das Argument erfunden hat – aber ob die Vermieterin das dem Mieter auch so mitgeteilt hatte? Ich würde übrigens auf das Urteil eines Amtsgerichts nicht so viel geben, ein anderes Amtsgericht kann genau gegenteilig entscheiden. Interessant wird es erst in höheren Instanzen.
5carnok20. Dezember 2022
@4 naja, aber es dürfe dem Mieter doch dann bekannt gewesen sein, dass dem Vermieter das eigentlich nicht zusagt (wegen der Passage:"weil sie wussten, dass sie kurzzeitigen Besuch nicht untersagen dürfen")...
4thrasea20. Dezember 2022
@3 Nein, so war das nicht. "n P.s Fall waren die Eigentümer, die auf dem gleichen Grundstück in einem anderen Haus leben, zunächst einverstanden, dass Geflüchtete für acht Wochen untergebracht werden. Danach verweigerten sie aber ihre Zustimmung." <link> Konkret geht es um ein Einfamilienhaus mit 240m² Wohnfläche, das nur von 3 Personen bewohnt wird. Platz genug also für 2 mehr... edit: Axel-Springer-Presse-Zitat entfernt und mit den Infos des Mieterbundes ersetzt.
3carnok20. Dezember 2022
also einfach Flüchtlinge aufgenommen und erst dann beim Vermieter, also Hauseigentürmer, gefragt? Wer macht denn sowas...
2jeanbe20. Dezember 2022
Logo ist bei "Untervermietung" die Zustimmung des Vermieters nötig. Ich frage mich, wieso der Mieter dies nicht vor Aufnahme der Flüchtlinge vornahm, sondern im Nachgang die Justiz bemüht hat...
1Polarlichter20. Dezember 2022
Naja, würde sicherlich vielen Mietern auch die Tür zum Missbrauch, Gelder kassieren mit eine Wohnung eines Vermieters, öffnen.