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Die News gibt halt nicht alle Tatsachen wieder. 1) Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote für Lehrer in Deutschland unzulässig sind, weil einzelne Religionsgemeinschaften nicht diskriminiert werden dürfen. 2) Das Berliner Gesetz sieht genau deshalb eine Ausnahme vom Verbot vor, wenn der Schulfrieden nicht gefährdet wird. 3) Die Richterin hat festgestellt, dass der Schulfrieden NICHT gefährdet war. Was gibt es daran nicht zu verstehen?