Berlin (dpa) - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen. Damit war deren Berufung erfolgreich. Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude. Von ihr wäre keine konkrete […] mehr

Kommentare

10thrasea09. Februar 2017
@9 Die Kristallkugel wird wohl gefüttert von Vertretern der beiden streitenden Parteien. Es wäre mir neu, dass Richter ein Urteil einfach aus der Luft greifen. Sollten wir nicht davon ausgehen, dass im Verfahren relevante Fragen stellen und dann durchaus in der Lage sind, abzuwägen?
9Lady_Clarissa09. Februar 2017
@7 "Die Richterin hat festgestellt, dass der Schulfrieden NICHT gefährdet war." Woher will die Vorsitzende das wissen? Da die Lehrerin ja gar nicht eingestellt wurde! Haben die neuerdings Kristallkugeln im Sitzungssaal?
8webstarmedia.eu09. Februar 2017
@6 muslimischen Lehrerin mit Kopftuch .... So habe ich es gelesen und auch sonst ein Kopftuch ist für mich ein Kopftuch, da ich nicht Muslim bin, geht mich die Bedeutung wohl auch nicht nur nichts an, sondern kenne ich ja gar nicht ! Also wozu Krieg wegen nen Stück Stoff ?
7thrasea09. Februar 2017
@4 Die News gibt halt nicht alle Tatsachen wieder. 1) Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote für Lehrer in Deutschland unzulässig sind, weil einzelne Religionsgemeinschaften nicht diskriminiert werden dürfen. 2) Das Berliner Gesetz sieht genau deshalb eine Ausnahme vom Verbot vor, wenn der Schulfrieden nicht gefährdet wird. 3) Die Richterin hat festgestellt, dass der Schulfrieden NICHT gefährdet war. Was gibt es daran nicht zu verstehen?
6Lady_Clarissa09. Februar 2017
@2 Bitte werft nicht immer Äpfel und Birnen in einen Topf, das hier sind Kopftücher: <link> Das hier ist ein Hijab: <link> Es geht also nicht um ein Kopftuch sondern um Hidschab und Co.
5wkloss09. Februar 2017
Na dann Prost! Dann können ja alle dann mit Kopftuch in Ämtern arbeiten! Gleichstellungsgesetz - schon mal was davon gehört Richter?
4Lady_Clarissa09. Februar 2017
@3 "Da die Dame das Kopftuch religiös begründet hat in Berlin aber keine offenen religiösen Symbole von Lehrkörpern getragen werden darf " Was gibt es daran nicht zu verstehen? Die Vorsitzende hat es wohl nicht verstanden.
3thrasea09. Februar 2017
@1 Ein Glück kannst du das besser beurteilen als die Richter... *kopfkratz*
2webstarmedia.eu09. Februar 2017
Also hier mal ganz offen, bitte seit alle mal Glaubwürdig und sagt offen wenn Ihr gegen eine bestimmte Religion, Hautfarbe u.s.w. seit ! Ich komme aus dem Land wo die Vespa gebaut wurde, damals trug fast ganz Europa Kopftücher ! Ich finde man sollte vielmehr Feigheit, nicht dazu zu stehen was man eigentlich will, bestrafen !
1Lady_Clarissa09. Februar 2017
Da ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen, Da die Dame das Kopftuch religiös begründet hat in Berlin aber keine offenen religiösen Symbole von Lehrkörpern getragen werden darf ... Ist das heute ergangene Urteil falsch.