
Berlin/München (dpa) - Ein Döner-Imbiss ist nach einer Gerichtsentscheidung kein Spezialitätenrestaurant. Für einen Koch aus der Türkei bedeutet das Urteil, dass er nicht wie geplant in einem Münchner Selbstbedienungsrestaurant arbeiten kann. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch
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