Berlin - Wehrpflichtige in Russland sind nicht allein aufgrund des zu erwartenden Wehrdienstes subsidiär schutzberechtigt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden. Es hob damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Einem im Jahr 2004 geborenen […] mehr

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