Koblenz (dpa) - Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das betreffe Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt ...

Kommentare

(5) k416392 · 27. März 2012
Warum eine deutsche Oma kontrollieren, wenn man den Verdacht hat, dass ein offensichtlicher Ausländer sich illegal hier aufhält? Völlig richtiges Urteil.
(4) k312132 · 27. März 2012
Und jeder Punk weiß, dass er sich mit seinem "Look" diesen Vorurteilen aussetzt! Die Erfahrung zeigt aber auch, dass an diesen Vorurteilen dann doch auch ab und an mal was dran ist!
(3) k426173 · 27. März 2012
@1) ... genau, dann sollen sie jeden kontrollieren ... denn sonst ist das schon diskriminierend ... es gibt ja schließlich auch genügend nicht EU-Ausländer aus europäischen Ländern, die illegal einreisen ...
(2) Bellze · 27. März 2012
Frag mal nen Punk ob er wegen seines aussehens nicht öfter mal von der Polizei kontrolliert wird. Menschen haben Vorurteile, und warum sollten Polizisten davon frei sein?
(1) Faroul · 27. März 2012
Ich kann zwar verstehen, daß sich ein Mensch diskriminiert fühlt, wenn er aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert wird, aber woran sonst als am Aussehen sollte man sowas in diesem Fall festmachen? Die einzieg Alternative wäre, JEDEN Fahrgast auf dieser Strecke zu kontrollieren.
 
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