Koblenz (dpa) - Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das betreffe Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach Deutschland genutzt ...