München (dts) - Die Teilnahme an der TV-Show "Big Brother" wird nicht als Spiel, sondern als Arbeit betrachtet. Das urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in München. Demnach handelt es sich bei der Teilnahme an der Show um eine "steuerpflichtige sonstige Leistung", das Preisgeld müsse daher ...

Kommentare

(6) Wasweissdennich · 06. Juni 2012
völlig richtig so, es kann doch nicht sein das jeder Arbeiter alles versteuern muss und sowas unversteuert durchgeht nur weil man es Gewinn nennt... ansonsten stell ich auch Leute ein die dann mit 20% Wahrscheinlichkeit einmal pro Stunde 40 Euro gewinnen können und dafür wird dann kein Cent Steuern bezahlt
(5) Faroul · 06. Juni 2012
@4: Wobei ich die lLeistung eines Kandidaten bei WWM deutlich höher bewerte als die eines BB-Teilnehmers...
(4) vaultboy · 06. Juni 2012
@1: Alle sollen laut Radio nicht besteuert werden, sondern nur all jene, die Leistung für Ihren Gewinn erbracht haben. Also BigBrother, DSDS, Popstars etc. Wer wird Millionär u. a. hingegen sowie Neunlive bleiben steuerfrei.
(3) KingTux · 06. Juni 2012
@2 Du brauchst nicht suchen, spätestens beim nächsten Dschungelcamp wird er sicher dabei sein weil er die Kohle braucht. Hoffentlich sagt ihm einer das er das auch versteuern muss sonst taucht er in der nächsten Blödsinnsshow auf. Wie würde TV Kaiser sagen: Ein Teufelskreis!
(2) Eisenhower · 06. Juni 2012
... und wer war der Big Brother Gewinner 2005? Das hätte man ja dazu schreiben können ( bin jetzt zu faul um z.B. Wiki zu bemühen :p )
(1) Ronja · 06. Juni 2012
Wie praktisch für das Finanzamt! Husch husch ... jetzt schnell alle TV-Gewinner abzocken!
 
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