Frankfurt am Main - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank einem Kunden Schadensersatz zahlen muss, wenn dessen Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt und Unbefugte damit Geld abheben. Das Gericht gab mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Berufung […] mehr

Kommentare

2JU67vor 1 Stunde
das hier bei der Schilderung nicht der Kunde haftet leuchtet mir ein ,aber warum die Bank und nicht der Transporteur ?
1TariNarmolanyavor 1 Stunde
Interessant