Hannover (dpa) - Fast ein halbes Jahr hat die Medizinische Hochschule Hannover die Doktorarbeit von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyens geprüft. Jetzt steht fest: Sie darf ihren akademischen Titel behalten - muss aber mit der Feststellung leben, in ihrer Doktorarbeit Fehler gemacht zu ...

Kommentare

(16) flowII · 10. März 2016
@15 ja .. ist angekommen ... hoer aber bei mir immer noch: "Ihre Daten sind als solche zu kennzeichnen [...] und fremde als solche" EDIT: meines kommentars: ja .. ist angekommen [HIERGIBS DYNAMIC NEWS]... hoer aber bei mir immer noch[VON MEINEM PROF]: "Ihre Daten sind als solche zu kennzeichnen [...] und fremde als solche"
(15) k491 · 10. März 2016
@12 @11 meine Aussage bezog sich ja noch auf den Sachstand von gestern *vor* der Pressekonferenz. Wenn es jetzt nur noch 20% sind, erklärt das ja warum selbst die ältren News hier wieder abgeändert wurden.
(14) flowII · 10. März 2016
herr von und zu hat was voellig anderes gemacht
(13) flowII · 10. März 2016
bei der von der leyen arbeit versteh ich das so, dass sie samplesizes nicht als ihre aufgenommenen daten gekennzeichnet hat ..... wie sollte sie das auch um eine statistische signifikanz nachzuweisen .......... deshalb hat sie ja auch noch ihren titel, wurde aber abgemahnt.
(12) 2fastHunter · 10. März 2016
@10 : Das bedeutet aber nicht, dass 100% der "betroffenen" Seiten kopiert sind. Auf SPON steht etwas von 20%. Und da wird auch begründet, warum dies egal für die Arbeit sei.
(11) flowII · 10. März 2016
@10 moment mal ...
(10) k491 · 10. März 2016
@9 das stand gestern in einer der v.d.Leyen News, wo angekündigt wurde das gegen 18:00 Uhr über den Titel entschieden wird. Da sich diese verkackten Newsartikel hier ständig inhaltlich ändern, kann ich das leider jetzt nicht mehr finden. Der Vorwurf lautete, das es auf 27 von 62 Seiten Plagiatsfundstellen gibt. Das wären diese ~40%.
(9) 2fastHunter · 10. März 2016
@8 : Wo hast denn Du die 40% her?
(8) k491 · 10. März 2016
Ich frage mich, ob man heute auch mit so vielen Mängeln in der Doktorarbeit durch kommen würde. Ich möchte mal behaupten das es 1990 viel aufwändiger gewesen ist, solche ungekennzeichneten Textpassagen anderer Autoren zu identifizieren. Wenn heute also eine aktuelle Doktorarbeit aus ~40% kopierter, gekennzeichneter(!) Zitate Dritter besteht ... hmm?! Nun ja, ich kann und möchte das nicht beurteilen, das haben schon andere gemacht. Jedoch könnte es evtl. unfair anderen Doktoranden gegenüber sein.
(7) mikarger · 09. März 2016
@6 : Kannst Du auch: www.dejure.org ;-)
(6) 2fastHunter · 09. März 2016
@5 : Ich hatte das mal unter dem Begriff "Rufmord" zusammengefasst ;) Aber schön die Paragraphen so schnell zur Hand zu haben.
(5) mikarger · 09. März 2016
@3 : Rufmord ist in Deutschland keine Straftat, weil er in keinem Gesetzbuch genannt wird. Sehr wohl können aber "üble Nachrede" (§186 StGB), "Verleumdung" (187 StGB) oder in diesem Fall sogar § 188 StGB "Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" greifen.
(4) Fire-and-forget · 09. März 2016
Dr. Schwarzkopf ? 3 Wetter-Taft bringt einem den Dr.-Titel? ^^
(3) 2fastHunter · 09. März 2016
@1 : Es ist ein Unterschied zwischen Wahrheit, Falschinformation und Lüge. Die Uni hat die Unschuld der Frau festgestellt. Und solange in Deutschland nicht "im Zweifel gegen den Angeklagten" lautet, bist Du hier derjenige, der lügt. Oder anders: Beweise Deine Aussage, sonst ist es Rufmord und somit eine Straftat.
(2) mikarger · 09. März 2016
Gönnen wir ihr doch einen "Dr. i.c." (inconsiderate copiare) ... (SCNR)
(1) wkloss · 09. März 2016
Und so läuft es in jeden Amt ab - wer halbe Wahrheiten, also lügt, erzählt, wird nicht bestraft! Der aber die Wahrheit sagt, der wird solange bearbeitet, bis er aufgibt! Nur - Wer nicht kämpft, der hat schon verloren! Und wenn es öffentlich gemacht wird, dann wird er eben auch noch als "Lügner", weil er die Wahrheit sagt, hingestellt!
 
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