Utting, 05.03.2026 (lifePR) - Arbeitnehmern steht in der Regel zweierlei zu: Zum einen das Urlaubsentgelt – das ist die Lohnfortzahlung im Urlaub. Zum anderen das zusätzliche Urlaubsgeld. Der Lohn wird während des Urlaubs weiterbezahlt. Das Urlaubsentgelt bemisst sich dabei nach dem […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.