Düsseldorf, 17.07.2019 (lifePR) - Nach Auskunft der ARAG Experten mit Hinweis auf das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darf ein Arbeitgeber den Urlaub während der Elternzeit des Arbeitnehmers für jeden Monat um ein Zwölftel kürzen. Voraussetzung: Er muss eine darauf gerichtete ...

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